An Karfreitag, den 15. April 2022, wird der Heinrich-Czerkus-Gedächtnislauf zum 18. Mal stattfinden. Wie in all den Jahren zuvor versteht sich der Laufals ein starkes Signal für ein friedliches und gewaltfreies Miteinander innerhalb und außerhalb des Stadions.

Im Sinne seines Namensgebers richtet er sich entschieden gegen Rechtsextremismus, gegen Rassismus, Antisemitismus und jegliche Form von Diskriminierung. Alle, die dazu einen Beitrag leisten möchten, sind herzlich eingeladen, mitzulaufen: mit ihren Fahnen, Trikots und Schals, von welchem Verein, Club etc. auch immer.

Insbesondere freuen wir uns, dass der Lauf nach zweijähriger Zwangspause in diesem Jahr wieder stattfinden kann, allerdings unter den dann gültigen Coronaschutzbestimmungen. Wer mit anderen Vereinsfarben und der Einhaltung der Coronabestimmungen ein Problem hat, wird gebeten, dem Lauf fernzubleiben

Wir freuen uns auf viele Wanderer, Walker, Jogger und Radler auf dem Weg vom Stadion Rote Erde durch den Rombergpark hoch zum Mahnmal in der Bittermark. Dort, an der letzten Ruhestätte von Heinrich Czerkus und den anderen Mordopfern, findet die jährliche Gedenkveranstaltung der Stadt Dortmund statt. Wir bitten alle Teilnehmenden, diesem Ort den gebotenen Respekt entgegenzubringen. Wir wünschen uns einen großen, bunten und friedlichen Heinrich-Czerkus-Gedächtnislauf 2022.

Treff: Stadion Rote Erde ab 12 Uhr
Start: Wanderer 13 Uhr, Walker 13.30 Uhr, Jogger/Radler 14 Uhr
Ziel: Denkmal Bittermark, 15 Uhr, dort Ausgabe der Urkunden
Strecke: Stadion Rote Erde, Rombergpark, Denkmal Bittermark (ca. 7 km)
Hinweise: Gedächtnislauf, kein Wettkampf, keine Zeitnahme, kein Stress, Trikots und Fahnen von Vereinen, Clubs etc. sind willkommen. Wechselwäsche wird transportiert, Getränke und Stärkung am Ziel frei, bitte möglichst eigene Trinkbecher mitbringen.

Wir freuen uns über Spenden.

Die Veranstalter:

  • NaturFreunde Dortmund-Kreuzviertel,
  • Borussia Dortmund
  • Fan-Projekt Dortmund e.V.,
  • BVB-Fanclub Heinrich Czerkus.

Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Per­sonen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder be­reits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige men­schenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.